Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für „Kompass & Kapitel“ ein Literatur-Retreat an Bord der AIDAluna während der Kurzreise nach Schottland, 21.–26.04.2027

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Buchungen der Programmvarianten „Kompass & Kapitel“ und „Kapitel“ des Literatur-Retreats „Kompass & Kapitel“ („Programm“) von BegabungsKompass Bianca Mönnich, Schuhstr. 8, 23758 Oldenburg, E-Mail: info@begabungskompass.de (nachfolgend „Anbieterin“), das während der Kreuzfahrt AIDAluna, Route Hamburg–Schottland, 21.–26.04.2027, angeboten wird.

(2) Vertragspartnerin ist ausschließlich die Anbieterin. Das Programm ist kein Bestandteil der Kreuzfahrtbuchung und wird nicht von der Anbieterin als Reiseveranstalterin erbracht (siehe § 8).

(3) Diese AGB gelten gegenüber Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Die Anbieterin bietet zwei Programmvarianten an:

•          „Kompass&Kapitel“ (Literatur-Retreat mit Programmpunkten während der Landgänge): Lesebox mit ausgewähltem Buch, ein Kennenlernabend, moderierte Gesprächsrunden je Seetag zweimal 60 Minuten (insgesamt viermal 60 Minuten) sowie ein literarisches Programm in Edinburgh ab Treffpunkt (Buchhandlungs-Spaziergang und Themenspaziergang) und Programmpunkt ab Treffpunkt in Inverness mit Buchhandlungsbesuch bei Leakey`s. Preis: 350 € pro Person (Brutto, inkl USt).

•          „Kapitel“ (Literatur-Retreat ohne Programmpunkte während der Landgänge): Lesebox mit ausgewähltem Buch, ein Kennenlernabend, moderierte Gesprächsrunden je Seetag zweimal 60 Minuten (insgesamt viermal 60 Minuten). Preis: 200 € pro Person.

(2) Die Anbieterin darf einzelne Programmpunkte ändern, wenn dies aufgrund von Routen- oder Liegezeitänderungen, behördlichen Vorgaben, Witterung, der Nichtverfügbarkeit eines vorgesehenen Veranstaltungsortes oder des Ausfalls eines sorgfältig ausgewählten Mitwirkenden erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass der Gesamtcharakter des Programms erhalten bleibt und die Änderung für die Teilnehmenden zumutbar ist. Bei wesentlichen Änderungen werden die Teilnehmenden unverzüglich informiert. Gesetzliche Rechte, insbesondere bei erheblichen Leistungsabweichungen, bleiben unberührt.

(3) Genaue Zeiten, Orte und Treffpunkte werden den Teilnehmenden rechtzeitig vor Programmbeginn separat mitgeteilt.

(4) Ändert AIDA Cruises die Route oder die Reihenfolge der Häfen, passt die Anbieterin das Programm entsprechend an. Entfällt ein vorgesehener Hafenanlauf, bietet die Anbieterin, soweit tatsächlich und rechtlich möglich, ein in Art und Umfang möglichst gleichwertiges Ersatzprogramm an Bord an. Ist dies nicht möglich, gilt § 7 Abs. 2. Ein Anspruch auf Durchführung der ursprünglich geplanten Programmpunkte besteht in diesem Fall nicht.

(5) Die Lesebox wird am Kennenlernabend am 21.04.2027 an Bord an die Teilnehmenden übergeben. Der Ort wird rechtzeitig mitgeteilt. Eine Zusendung vorab findet nicht statt. Mit der Übergabe geht die Box in das Eigentum der Teilnehmenden über. Wer den Kennenlernabend versäumt, erhält die Box beim nächsten Programmtermin.

(6) Der Inhalt der Box kann sich ändern, etwa bei Lieferengpässen. In diesem Fall tritt gleichwertiger Ersatz an die Stelle des ursprünglichen Inhalts. Ist der ausgewählte Titel auch nach zumutbaren Beschaffungsbemühungen nicht oder nicht rechtzeitig in ausreichender Zahl lieferbar, informiert die Anbieterin die Teilnehmenden unverzüglich und bestimmt nach erneuter Abstimmung einen Ersatztitel. Ist eine erneute Abstimmung aus Zeitgründen nicht möglich, darf die Anbieterin einen thematisch und hinsichtlich des Umfangs vergleichbaren Ersatztitel auswählen.

(7) Die Buchauswahl findet gemeinsam im Januar durch Abstimmung aus einer von der Anbieterin vorgegebenen Auswahl statt; bei Gleichstand entscheidet die Anbieterin.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Buchung erfolgt ausschließlich online über das Buchungssystem Acuity Scheduling.

(2) Mit Anklicken des Buchungsbuttons („Bezahlen und Bestätigen“) geben die Teilnehmenden ein verbindliches Angebot zum Abschluss dieses Vertrags ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung der Anbieterin per E-Mail zustande.

(3) Vor Abgabe der Buchung werden den Teilnehmenden die wesentlichen Vertragsinhalte (Leistungsbeschreibung, Preis, Termine, diese AGB sowie der Hinweis zum Ausschluss des Widerrufsrechts gem. § 5) unmittelbar zur Kenntnis gebracht.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Preise (350 € für „Kompass&Kapitel“, 200 € für „Kapitel“), jeweils pro Person. Alle Preise sind Endpreise in Euro pro Person und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

(2) Der Gesamtbetrag ist unmittelbar nach Buchungsbestätigung fällig.

(3) Die Zahlung erfolgt über eine der im Buchungssystem hinterlegte Zahlungsarten.

§ 5 Hinweis zum Ausschluss des Widerrufsrechts

(1) Es handelt sich bei diesem Vertrag um einen Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312c BGB.

(2) Bei der gebuchten Leistung handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung, für deren Erbringung ein spezifischer Zeitraum vorgesehen ist. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.

(3) Den Teilnehmenden steht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Für Stornierungen gelten ausschließlich die Regelungen in § 6 dieser AGB.

§ 6 Stornierung durch die Teilnehmenden

(1) Eine Stornierung ist gegenüber der Anbieterin in Textform (E-Mail) zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierungserklärung.

(2) Es gelten folgende Rückerstattungsregelungen, bezogen auf den Beginn der Programms (21.04.2027):

•          Bis 60 Tage vorher: vollständige Rückerstattung.

•          59 bis 30 Tage vorher: Rückerstattung von 50 % des Programmpreises.

•          29 bis 14 Tage vorher: Rückerstattung von 20 % des Programmpreises.

•          Ab 13 Tagen vorher sowie bei Nichterscheinen: keine Rückerstattung.

(3) Bei „Kompass & Kapitel“ gilt zusätzlich: Ist für die Gruppe eine gebuchte Führung zum Zeitpunkt der Stornierung bereits durch die Anbieterin verbindlich gebucht und bezahlt, richtet sich der insoweit nicht erstattbare Anteil zusätzlich nach den Stornobedingungen des jeweiligen Anbieters dieser Führung.

(4) Den Teilnehmenden bleibt es unbenommen, der Anbieterin nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

(5) Teilnehmende können bis zum Programmbeginn eine Ersatzperson benennen, die anstelle der ursprünglichen Person zu unveränderten Bedingungen an dem Programm teilnimmt. In diesem Fall entfallen die Rückerstattungsabzüge nach Absatz 2; die Anbieterin kann der Ersatzperson widersprechen, wenn in deren Person wichtige Gründe vorliegen.

(6) Diese Regelung gilt ausschließlich für das Programm der Anbieterin. Für die Stornierung der Kreuzfahrt selbst gelten die Bedingungen von AIDA bzw. des Reisebüros.

§ 7 Absage oder Änderung durch die Anbieterin

(1) Die Anbieterin behält sich vor, das Programm bei Vorliegen wichtiger Gründe (z. B. Erkrankung, höhere Gewalt) ganz abzusagen. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall in vollem Umfang zurückerstattet. Die Durchführung des Programms ist nicht von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig.

(2) Entfallen einzelne vereinbarte Programmleistungen, ohne dass das gesamte Programm abgesagt wird, bietet die Anbieterin nach Möglichkeit eine gleichwertige Ersatzleistung an. Ist eine gleichwertige Ersatzleistung nicht möglich oder für die Teilnehmenden nicht zumutbar, erfolgt eine angemessene anteilige Erstattung des auf die ausgefallene Leistung entfallenden Programmpreises. Weitergehende gesetzliche Ansprüche der Teilnehmenden bleiben unberührt.

(3) Ein Anspruch auf Ersatz von im Zusammenhang mit dem Programm entstandenen Aufwendungen (z. B. Kreuzfahrt- oder Anreisekosten) besteht nicht, sofern die Anbieterin die Absage nicht zu vertreten hat.

§ 8 Verhältnis zur Kreuzfahrtbuchung

(1) Die Buchung der Kreuzfahrt (Kabine, An- und Abreise, Bordleistungen) erfolgt unabhängig von diesem Vertrag direkt bei AIDA Cruises bzw. über das vermittelnde Reisebüro. Die Anbieterin ist an diesem Vertragsverhältnis nicht beteiligt und übernimmt hierfür keine Verantwortung.

(2) Die Teilnahme am Programm setzt eine eigenständige, gültige Buchung der Kreuzfahrt durch die Teilnehmenden voraus.

(3) Die Anbieterin organisiert, vermittelt, begleitet und bezahlt keine Beförderung, insbesondere keinen Transfer zwischen Schiff und Edinburgh sowie Schiff und Inverness. Weg vom Schiff zum Treffpunkt und zurück, sowie die rechtzeitige Rückkehr zum Schiff organisieren und verantworten die Teilnehmenden selbst. Das Programm der Anbieterin beginnt am vereinbarten Treffpunkt zur vereinbarten Zeit und endet am vereinbarten Ort. Hinweise auf Verkehrsmittel sind unverbindliche Beispiele. Kosten für Eintritte, Verkehrsmittel und Verpflegung tragen die Teilnehmenden selbst.

(4) Für gültige Reise- und Einreisedokumente (z. B. Reisepass, ETA) sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich. Scheitert die Teilnahme an fehlenden Dokumenten, gelten die Stornoregeln in § 6. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

§ 9 Teilnahme, Mindestalter und Hinweise

(1) Die Teilnahme ist ab 18 Jahren möglich.

(2) Das Programm ist ein literarisches Gesprächs- und Reflexionsangebot. Es ist keine Psychotherapie, keine Beratung im Sinne einer Heilbehandlung und kein Ersatz für eine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung.

(3) Die gelesenen Bücher können belastende Themen enthalten (z. B. Gewalt). Die Anbieterin weist rechtzeitig vor Programmbeginn auf wesentliche Inhalte hin. Teilnehmende entscheiden selbst, ob und wie sie sich in den Gesprächsrunden äußern.

(4) Teilnehmende, bei denen die angekündigten Inhalte erhebliche Belastungen auslösen könnten, entscheiden eigenverantwortlich, ob das Angebot für sie geeignet ist, und können vorab fachlichen Rat einholen. In akuten Notlagen wendet sich die Teilnehmenden an das Bordpersonal oder das Bordhospital.

(5) Die Teilnehmenden verpflichten sich, persönliche Beiträge anderer Teilnehmender vertraulich zu behandeln.

§ 10 Ausschluss bei Störungen

(1) Die Anbieterin ist berechtigt, im Rahmen des von ihr verantworteten Programms die zur störungsfreien Durchführung erforderlichen organisatorischen Anordnungen zu treffen. Die Befugnisse der Reederei und des Bordpersonals bleiben unberührt.

(2) Verhalten sich Teilnehmende trotz Abmahnung so, dass die Durchführung des Programms oder die Teilnahme anderer erheblich gestört wird (z. B. durch Beleidigungen, Herabwürdigung oder Verstöße gegen die Vertraulichkeit), kann die Anbieterin sie von der weiteren Teilnahme ausschließen. Soweit die ausgeschlossene Person den Ausschluss zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Erstattung des auf bereits erbrachte oder aufgrund des Ausschlusses nicht mehr verwertbare Leistungen entfallenden Preisanteils. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwertung sind anzurechnen.

(3) Bei schweren Verstößen ist ein Ausschluss auch ohne vorherige Abmahnung möglich.

§ 11 Haftung

(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen, ist die Haftung der Anbieterin auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung der Anbieterin ausgeschlossen.

(4) Für Leistungen Dritter (z. B. Reisebüro, AIDA Cruises) haftet die Anbieterin nicht, es sei denn, sie hat deren Auswahl grob fahrlässig oder vorsätzlich pflichtwidrig vorgenommen.

§ 12 Bild- und Nutzungsrechte

(1) Im Rahmen des Programms können Foto- und Videoaufnahmen entstehen, die die Anbieterin zu Zwecken der eigenen Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Social Media, Website) verwenden möchte.

(2) Aufnahmen, auf denen einzelne Teilnehmende erkennbar sind, werden nur mit deren vorheriger, gesondert eingeholter Einwilligung veröffentlicht. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 13 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung des Programms enthält die Datenschutzerklärung der Anbieterin.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem die Teilnehmenden ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: 04.11.2026